Ich bin für eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen zur Einleitung eines Volksbefragung.
Da ich im Zuge der Diskussion zum anstehenden Volksbegehren immer wieder das Argument gehört habe, dass es grober Unfug ist, wenn die regierenden Parteien bzw. „die Regierung“ in einer derartigen Sache das Volk „befragen“, wo diese (die Regierung bzw. die regierenden Parteien) ja eigentlich dafür gewählt wurden, derartige Entscheidungen zu treffen, bin ich dafür, dass eine Volksbefragung nur mehr vom „Volk“ bzw. von den Oppositionsparteien initiiert werden kann.
Den regierenden Parteien soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, dass Volk zu „befragen“ da das Ergebnis eines derartigen Volksplesbizits ohnehin nicht bindend ist. Und wer Aussagen wie jene, dass ÖVP und SPÖ bei der anstehenden Volksbefragung in jedem Fall den „Willen des Volkes“ umsetzen werden ernst nimmt, der hat schon vergessen, dass vor nicht allzu langer Zeit die Wehrpflicht für den dafür zuständigen SPÖ-Minister noch in Stein gemeißelt war. (Üblicherweise halten Inschriften in Steine einige tausend Jahre aus. Oder hat Hr. Darabos vergessen dazu zu sagen, in welchen Stein? Vielleicht sprach er ja von Talk, welcher lt. der Mohs’schen Härteskala eine Härte von 0,03 hat!)
Und Aussagen wie jene von Hrn. Faymann, dass sich die SPÖ nur den sich verändernden Gegebenheiten angepasst hätte: Warum eigentlich nur in diesem Belang und nicht in vielen anderen, kurzfristig viel wichtigeren!
Eines steht für mich jedoch fest: Es sollte jede/jeder hingehen. Wobei eine gültig abgegebene Stimme noch das beste ist, aber eine ungültig abgegebene Stimme noch immer besser als gar nicht daran teilzunehmen.