Jetzt habe ich es endlich geschafft. Ich habe mir die Debatte über die anstehende Volksbefragung angesehen. Und was da alles kam ist faszinierend.
Klar können die beiden parteichefs den Bestand der Regierung nicht aufs Spiel setzen indem sie den Weiterbestand der Koalition von der Entscheidung abhängig machen.
Denn eine der beiden Parteien wird verlieren – es sei denn die Befragung ginge genau 50 zu 50 aus, was äußerst unwahrscheinlich ist. Warscheinlich unwahrscheinlicher als eine Secser im Lotto!
Dann hätten sie keine Zeit mehr, noch schnell alle anstehenden Postenbesetzungen eins zu eins gemäß dem einen, nirgends verankerten aber überall präsenten Gesetz des Proporzes zur Gedeihlichkeit der eigenen Parteien zu beschließen. Der durchaus darin enthaltene Vorwurf bezieht aber die Blauen und Orangen auch mit ein – sie haben es zu ihrer Zeit nicht anders gemacht.
Ein Aspekt blieb aber von sämtlichen anwesenden Gruppen gänzlich unerwähnt. Der Aspekt der Pflicht.
Auch wenn dieses Wort seit den Äußerungen unseres längst verstorbenen Bundespräsidenten scheinbarAls aus dem Wortschatz der meisten Politiker verschwunden zu sein scheint.
Alle österreichischen StaatsbürgerInnen und Staatsbürger genießen eine Vielzahl von Rechten, die ihnen die Gemeinschaft aller Östereicherinnen und Österreicher gewährt. Aber nicht alle gleichen diese Rechte durch irgendwelche Pflichten aus.
Ja natürlich – wir zahlen alle mehr oder weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und wir können uns auch unserer (ebenfalls nicht selbstgewählten Pflicht) der Zwangsmitgliedschaft in den diversen Interessenvertretungen schwer entziehen – zumindest jener Teil der Bevölkerung, der einer offiziellen, gesetzlichen Beschäftigung nachgeht.
Es sollte für ALLE Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht so schwer einzusehen sein, dass man dem Gemeinwesen in welcher Form auch immer zumindest 6 Monate des Lebens geben kann.
Und um hier keine Ungleichhheit aufkommen zu lassen und auch niemanden aus dem möglichen Erfahrungs-Pool, dass sich durch einen solchen Einsatz ergibt, auszuschließen gibt es für mich nur eine Möglichkeit: die allgemeine Pflicht zur Ableistung eines Dienstes im Namen der Gesellschaft. Ob im Rahmen eines Wehr- oder Sozialdienstes ist für mich nicht die Frage. Swohl für Männer als auch für Frauen – jede/r nach ihren/seinen Möglichkeiten, aber Ausnahme. So wie die Pflicht, als Geschworene/r zur Verfügung hzui stehen, wenn das Rechtssystem unsere Unterstützung braucht.