Emanizpation und Obligation

Für das heutige Verständnis steht das Wort Emanzipation für Gleichberechtigung. Der ursprüngliche Wortstamm kommt aber aus dem Latein und hatte die Bedeutung, „einen „Sklaven oder erwachsenen Sohn“ aus dem mancipium, der „feierlichen Eigentumserwerbung durch Handauflegen“, in die Eigenständigkeit zu entlassen“.

Das Wort passt daher eigentlich für mich sehr gut für die „moderne“ Emanzipationen z.B. der Frauen.

Entlassung in die Eigenständigkeit: Viele von uns haben schon vergessen, dass auch in unserem Kulturkreis Frauen noch nicht sehr lange „in die Eigenständigkeit entlassen“ sind.

Auch in Österreich ist es noch keine hundert Jahre her, dass Frauen nicht nur durch die von den Religionsgemeinschaften vertretenen Ansichten sondern auch vom Gesetz her in ihrem Ehemann oder männlichen Verwandten (Vater/Bruder/Onkel) einen Vormund hatten – und wenn sie schon „alt“ waren.

Viele Frauen haben für diese Eigenständigkeit aller ihrer Geschlechtsgenossinen gekämpft und Haftstrafen und schlimmeres dafür erduldet (z.B. die Sufragetten in Großbritannien).

Letztendlich haben sie sich doch durchgesetzt – leider auch mit Hilfe der beiden Weltkriege in Europa, während derer die Frauen als arbeitende „Systemerhalter“ zu Hause unbedingt benötigt wurden. Und nach Ende des Kriegs ließen sich nicht alle einfach wieder in Herd und Küche zurück schicken.

Für mich geht aber die „Entlassung in die Eigenständigkeit“ nicht nur mit den dadurch erworbenen Rechten einher sondern beinhaltet auch automatisch die damit verbundenen Pflichten. (Hat das Verb „erworben“ für andere auch so wie eben bei mir eine positive Besetzung während „verbunden“ eher negativ klingt?)

Aus meinen Erfahrungen sehen die meisten aber diesen Zusammenhang entweder gar nicht oder nur sehr am Rande. Denn wenn von Emanzipation gesprochen wird geht es vordergründig immer einmal um Rechte und ganz selten Pflichten. (Wobei das Wort „Pflicht“ auch wiederum einen negativen Beigeschmack hat – wie sehen das andere?)

Für mich bedingt die Gleichberechtigung auch gleichzeitig eine Gleichverpflichtung – in allen Bereichen. Also z.B. bei der derzeit aktuellen Diskussion über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht oder dem Pensionsantrittsalter.

Die österreichische Gesellschaft muss sich darauf einstellen, dass Frauen und Männer in den generellen Pflichten gleich sind.

Die Möglichkeit zu geben, dass diese nach Neigung und auch „natürlicher“ Beschaffenheit (im Durchschnitt gesehen haben Männer nun einmal mehr Muskelkraft als Frauen) auswählen können wäre eine gute Entscheidung für die Betroffenen.

Nach dem alten Muster weiter zu machen und die alten und in vielen Bereichen veralteten Argumente weiterhin bestehen zu lassen ist meiner Ansicht nach der falsche Weg.

Wenn Frauen sich heute nicht dagegen zur Wehr setzen, dass nur ihnen die Hausarbeit und die Beaufsichtigung der Kinder bleibt, dann liegt es nicht prinzipiell an der Gesellschaft und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern an jeder einzelnen, freiwillig eingegangenen Partnerschaft – mit all ihren Rechten und Pflichten

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